Rund um das Reiserecht

„Für Ferienhausagenturen gilt kein Sonderrecht, aber es gibt besondere Vorgaben und Urteile aus dem Reiserecht, die speziell Ferienhausagenturen betreffen. Die Agenturen müssen sich informieren über die aktuellen Urteile und Gesetzesvorhaben, um rechtzeitig Angabepflichten zu erfüllen. Sie müssen sich ihrer Rechtsstellung gegenüber Kunden und Ferienhauseigentümern oder Agenturen vor Ort bewusst sein und überlegt handeln sowie die richtigen Vertragsformulare und AGB nutzen. Sämtliche Werbeaussagen und Ausschreibungen von Ferienunterkünften sind immer wieder auf ihre rechtliche Korrektheit zu überprüfen. Kostspielige Abmahnungen durch Vereine oder Konkurrenten sollten unbedingt vermieden werden, denn sie kosten Geld, Zeit und Nerven – wertvolle Güter, die besser im Kerngeschäft der Ferienhausagentur verwandt werden. Die Vermittler müssen sich auch den rechtlichen Anforderungen für  Social Media und das Internet stellen, jeden Tag neu. Die gesetzlichen Vorgaben wandeln sich derzeit in kurzen Zeitabständen. Die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie kommt und jede Ferienhausagentur sollte sich rechtzeitig auf die neuen Formulare und Angabepflichten einstellen.“
(Dr. Stefanie Bergmann, Reiserechtsexpertin)

Der VDFA hilft und unterstützt die Mitglieder bei rechtlichen Fragen und vertritt deren Interessen bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie gegenüber dem Gesetzgeber. Gemeinsam mit anderen Verbänden konnte zuletzt in Anhörungen erfolgreich verhindert werden, dass ein Vermittler durch eine geplante Vorschrift unversehens zum Reiseveranstalter wird. Der VDFA kämpft für die Rechtspositionen der Vermittler öffentlich und bringt sich in die aktuellen Diskussionen ein. Er arbeitet mit ausgesuchten Spezialisten im Reiserecht und Wettbewerbsrecht zusammen, deren Kontaktdaten allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden, die dort Sonderkonditionen genießen.