Tipps für die Internet-Urlaubsbuchung
1. Informationen : Bei seriösen Anbieter können Sie sich vorab umfangreich informieren. Sowohl im Internet, als auch telefonisch. Erst bei einer konkreten
Anfrage wird nach persönlichen Daten gefragt.
2. Mindestangaben: Auf der Internetseite des Urlaub-Anbieters muss mindestens ein eigenständiges Impressum mit Angabe der vollständigen Adresse , einer E-Mail-Adresse und auch eine Telefonnummer vorhanden sein. Weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Online-Buchungsmöglichkeit sowie die Steuer. bzw. die Umsatzsteuer-Identifitkations-Nummer gibt ein seriöses Unternehmen immer an.
3. Sichere Web-Seiten & Datenschutz: Wer im Internet seine persönlichen Daten angeben muss, sollte darauf hingewiesen werden, dass diese vertraulich behandelt werden. So kann ein Browserfenster mitteilen, dass ein geschütztes Dokument angefordert wurde.
4. Ausländische Anbieter: Wer bei einer ausländischen Agentur bucht – Adresse und Impressum nach Landes-Angabe prüfen! – lässt sich auf das dortige Recht ein. Reklamationen können in manchen Ländern sehr langwierig und damit kostspielig werden.
5. Buchung: Bei einer Buchung per E-Mail oder Internet schreibt das Gesetz vor, dass Sie unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail oder auf dem PC-Monitor erhalten, dass diese Buchung eingegangen ist. Die Buchungsbestätigung selbst erhalten Sie einige Zeit später schriftlich, entweder per Post, per E-Mail oder per Fax. Lesen Sie vor einer Buchung auf alle Fälle die AGBs!
6. Preise: Vorsicht bei pauschalen Zusatzkosten zum Reise-/Mietpreis! 50 Euro pauschal pro Woche für Strom zu kassieren, ist rechtswidrig! Entweder sind diese Kosten im Gesamt-Mietpreis enthalten oder die Zusatzkosten müssen exakt nach Verbrauch abgerechnet werden. Ausnahme: Die Kurtaxe – sie wird nach Anzahl der Personen berechnet.
7. Buchungsgebühr: Eine Buchungsgebühr ist ebenso wie die pauschalierten Kosten nicht erlaubt. Ein seriöser Anbieter wird diese daher nicht verlangen.
8. Bezahlung: Geben Sie für die Zahlung per Kreditkarte die Kartennummer nur dann ein, wenn die Verschlüsselung der Daten (z.B. SSL-Codierung) gewährleistet wird. Vielfach können Sie auch nur die letzten Ziffern Ihrer Kreditkarte im Internet angeben, die komplette Kreditkarten-Nummer übermitteln Sie dann telefonisch oder per Fax. Oder die Nummer wird nur per Telefon übermittelt.
Die Anzahlung sollte maximal 30% des Gesamt-Reisepreises betragen. Diese ist erst dann fällig, wenn der Urlauber den Original-Sicherungsschein (bei Veranstaltern) in den Händen hält bzw. die exakte Adresse des Vermieters (bei Feriendomizil-Vermittlern) kennt. Dann kann man auch den Rest des Reisepreises bezahlen. Bei Unsicherheit, ob ein Reiseveranstalter seriös ist, hilft auch die "Fremdenverkehrswirtschaft" im Internet (www.fvw.de). Die FVW bietet unter dem Punkt "Marktplatz" das "Reiseveranstalter-Register", in dem man nachlesen kann, ob und bei wem der Reiseveranstalter versichert ist. Ansonsten kann man anhand des Sicherungsscheins auch bei der Versicherung direkt nach dem Reiseveranstalter fragen und sollte auch nicht zögern, dies zu tun.
9. Telefonnummer: Vorsicht bei Telefonnummern mit der Vorwahl 0190: Sie sind teuer. Besser sind ortsgebundene oder kostenfreie Telefonnummern (0800-Nummern). Auf alle Fälle muss die Höhe der Verbindungsentgelte angegeben werden.
10. Seriöse Anbieter: Wenn Sie sich bei einem deutschen Ferienhaus-Anbieter unsicher sind, suchen Sie nach Referenzen. Diesbezüglich kann jeder gerne beim VDFA nachfragen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie im Reisebüro oder bei dem Ferienhausverband VDFA angeschlossenen Ferienhausagentur buchen. Achten Sie einfach auf das VDFA-Logo oder fragen Sie bei der Agentur nach, ob diese VDFA-Mitglied ist.
11. Absicherungen vor Insolvenz: Ferienhaus-Veranstalter sollten einen Sicherungsschein (Original) ausgeben und damit den Kunden vor Insolvenz-Folgen absichern. In den AGBs und im Internet muss auf diese Absicherung hingewiesen werden. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung an Sie geschickt. Sie sollten den Sicherungsschein auf alle Fälle besitzen, bevor Sie etwas bezahlen. Bei Unsicherheit, scheuen Sie sich nicht, bei der Versicherung anzurufen und nach dem Unternehmen zu fragen.
12. Qualität: Achten Sie auf Qualitätssiegel (z.B. vom VDFA, oder Trusted Shops) und rechtliche Prüfungen, die seriöse Anbieter gerne und freiwillig in regelmäßigem Abstand durchführen lassen.



