Service:
Durch zahlreiche Kooperationen und Rahmenvertragspartner können die VDFA-Mitglieder ihren Ferienhausgästen noch mehr bieten.
So können Urlauber inzwischen durch die Zusammenarbeit mit American Express und B&S Card Service in mehreren VDFA-Agenturen auch mit Kreditkarte bezahlen. Eine Service-Leistung, den aufgrund der Gebühren bislang meist nur größere Reiseveranstalter ermöglichen konnten.
Internet-Auftritte der Mitglieder werden professionell erstellt und betreut. Viele Fotos, ausgiebige Beschreibungen und zusätzliche Informationen zu Ausflugsmöglichkeiten und Sehenswürdigkeiten liefern dem Urlauber im Internet ein konkretes Bild vom gewünschten Ferienhaus und seiner Umgebung. Bei manchem VDFA-Mitglied ist online eine direkte Vakanz-Abfrage möglich. Newsletter und Sonderinformationen sind nur zwei Beispiele, wie das Internet genutzt wird, um den Urlauber gezielt zu informieren.
Nach dem Relaunch wird der neue, gemeinsame Internetauftritt www.ferienhausverband.de über die Aktivitäten des Verbandes informieren und auch die Möglichkeit bieten, die Feriendomizil-Angebote der VDFA-Mitglieder in den meisten Ländern übersichtlich in einem Internet-Auftritt einzusehen. Für die technische Implementierung wird eine eigene Datenbank entwickelt, mit der komplexe Vorgänge in eine verständliche, einfache Bedienung umgesetzt werden.

Ferienhausgäste haben ein Recht auf Qualität. Um die Qualität zu sichern, hat der Verband einen Kooperationsvertrag mit Reiserechtsanwalt Rainer Noll. Über ihn sind die Mitglieder gut informiert und vor allem über Neuerungen in der Rechtssprechung immer auf dem Laufenden. Änderungen, die auch für den Urlauber relevant sind, gab es zum Beispiel im Bereich der Gewährleistung. So sind zum Beispiel Buchungsgebühren gesetzlich nicht zulässig. Der Verbandsanwalt ist mit den Bedingungen der Reiseveranstalter und -vermittler vertraut. Der VDFA kennt die Experten und vermittelt im Ernstfall die entscheidenden Kontakte. Er hilft bei Musterprozessen oder Schwierigkeiten im Bereich „unlauterem Wettbewerb“. In regelmäßigen Abständen werden die Mitgliedsunternehmen geprüft. Zudem informiert der VDFA seine Mitglieder über Neuerungen der Rechtssprechung in Rundschreiben, Vorträgen und Symposien.
Über den Ferienhausverband VDFA :
Der Ferienhausverband VDFA hat sich die Förderung des Ferienhaustourismus und die Aufklärung von Ferienhaus-Urlaubern zur Aufgabe gemacht. Zudem haben sich VDFA-Mitglieds-Agenturen bestimmten Richtlinien verpflichtet, um Urlaubern Qualität und Sicherheit zu bieten. Die Unternehmen werden regelmäßig rechtlich geprüft. Alle, auch die im Internet beschriebenen Feriendomizile müssen vor Aufnahme in das Programm von der Agentur persönlich vor Ort besichtigt worden sein. So wird eine objektive und korrekte Beschreibung des Feriendomizils und der örtlichen Angaben sichergestellt. VDFA-Mitglieds-Agenturen bieten Feriendomizile in Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kanada, Karibik, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Südafrika, Türkei, Tschechien, Ungarn, USA und Zypern an.