Tipps für Ferienhaus-Anbieter: Den eigenen Webauftritt verbessern und sich vor Trickbetrügern schützen
Wer ein paar Dinge nicht nur bei der Gestaltung seiner Internet-Seiten beachtet, wird als seriöses Unternehmen wahr genommen und kann sich selbst auch noch vor potentiellen Betrügern schützen:
1. Mindestangaben bei Agenturen und Privatanbietern:
Setzen Sie auf Ihre Internetseite ein eigenständiges Impressum mit Angabe der vollständigen Adresse, einer E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer, wenn sie von privat ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung anbieten. Bei Agenturen muss zusätzlich der Name des Geschäftsführers oder Inhabers, die Steuernummer und die Handelsregistereintragung vorhanden sein, ebenso wie Geschäftsbedingungen. Diese müssen einfach zu lesen bzw. auszudrucken und abzuspeichern sein.
2. Mindestangaben auf Online-Portalen:
Bei JEDEM eingestellten Feriendomizil auf einer Online-Plattform sollten die gleichen Angaben wie unter Punkt 1 angegeben, gemacht werden. Andernfalls wirkt das unseriös - dann rät der VDFA sogar von einer Buchung ab.
3. Sichere Web-Seiten & Datenschutz:
Wer bei Ihnen im Internet seine persönlichen Daten angeben muss, sollte darauf hingewiesen werden, dass diese vertraulich behandelt werden. So kann ein Browserfenster mitteilen, dass ein geschütztes Dokument angefordert wurde. Bei einer verschlüsselten Seite wird im Browser https://... angezeigt. Wer das Facebook-Plugin benutzt, sollte eine entsprechende Datenschutzerklärung hinzufügen. Facebook-Plugins sollten nicht auf einer verschlüsselten Seite (https://) eingesetzt werden!
4. Fotos schützen
Natürlich ist ein Wasserzeichen nicht unbedingt schön. Aber es hilft, Diebe davon abzuhalten, Fotos zu kopieren und für ihre Betrugs-Masche zu verwenden. Zudem werden die Empfänger dieser Bilder skeptisch, wenn Adressat und Foto-Wasserzeichen nicht übereinstimmen. Daher sollte das Wasserzeichen am besten die Domain, also die eigene Internet-Adresse sein. Zudem gibt es Möglichkeiten, Fotos so kennzeichnen zu lassen, so dass bestimmte Foto-Such-Anbieter diese im Internet wieder finden können.
5. Zahlungsarten
Der Ferienhausverband rät grundsätzlich davon ab, Zahlungen via Verrechnungsscheck anzunehmen. Wer dies den-noch für sich erwägt, sollte grundsätzlich die Widerrufsfrist abwarten. Diese Frist ist bei der eigenen Bank zu erfahren. Ist der Betrag nach Ablauf dieser Zeit noch dem eigenen Konto gutgeschrieben, kann er in der Regel auch nicht mehr zurückgezogen werden. Erst dann sollte man über solche Gelder verfügen. Bei Rückzahlungen, wie im Stornofall, immer den gleichen Zahlungsweg zurückgehen, also dasselbe Konto oder Gutschrift bei Kreditkarte.
6. Preisangaben
Geben Sie keine pauschalen Zusatzkosten zum Reise-/Mietpreis an. 50 Euro pauschal pro Woche für Strom zu kassieren, ist rechtswidrig. Pauschale Kosten müssen im Gesamt-Mietpreis enthalten sein. Andernfalls sind die Zusatzkosten exakt nach Verbrauch abzurechnen. Ausnahme: Die Kurtaxe – sie wird nach Anzahl der Personen berechnet. Auch eine Buchungsgebühr ist nicht zulässig.
7. Qualitätszeichen
Lassen Sie sich regelmäßig rechtlich prüfen und kennzeichnen Sie Ihren Internet-Auftritt durch entsprechende Qualitätssiegel (TÜV, Trusted Shops ) oder durch eine Mitgliedschaft im Ferienhausverband VDFA.
Stand: Februar 2011
Der Ferienhausverband VDFA auf Facebook: www.facebook.de/ferienhausurlaub